ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PERSONALTRAINING
1. Vertragsgegenstand
1.1 Hiermit werden zwischen Personaltrainerin Nicole Katzlberger und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarung getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Nicole Katzlberger übt die Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit aus. Der Status ist der eines freien Gewerbes. Es gilt die jeweils neuste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei Nicole Katzlberger diese AGB.
2. Leistung
2.1. Personaltrainerin Nicole Katzlberger verpflichtet sich die Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
2.2 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt normalerweise 50 Minuten. Art, Umfang und Ort der Trainingseinheit werden mit dem Kunden individuell abgesprochen. Inhalte und Ziele des Trainings werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.
3. Terminvereinbarung /Stornierung
3.1. Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung, diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich, deshalb sollten zuvor gebuchten Trainingsstunden bei Nichtinanspruchnahme bis 48 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden. Bei nicht Nichteinhaltung wird die Trainingseinheit berechnet.
3.2. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin oder kurzfristiges Absagen wird ebenfalls das Honorar für eine Trainingseinheit berechnet.
3.3. Bei Krankheit und daraus resultierender Trainingsabsage, muss die Trainerin nach Möglichkeit 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingstermin informiert werden.
3.4. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage von Personaltrainerin können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
3.5. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattung oder Zeitgutschriften.
3.6. Sobald ein Outdoor Trainingstermin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch Nicole Katzlberger abgesagt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist für Temperatur und wettergerechte Kleidung selbst verantwortlich.
4. Kosten und Bezahlung
4.1. Das Erstgespräch ist kostenlos.
4.2. Das Honorar für alle Trainingseinheiten ergibt sich aus der aktuellen Preisliste, auf der Homepage http://www.ni-ka.at.
Nicole Katzlberger behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten, mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Gutscheine und Trainingsblöcke müssen ab Ausstellungsdatum binnen 12 Monaten eingelöst werden.
4.3. Die Kosten sind vor der ersten Trainingseinheit in bar oder Überweisung zu bezahlen.
4.4. Der Kunde erhält eine Rechnung oder Honorarnote mit detaillierten Leistungsbeschreibung.
4.5. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
5. Sporttauglichkeit
5.1. Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Ausfüllen eines Anamnesebogens mit Nicole Katzlberger möglich.
5.2 Alle Fragen zum derzeitigen / bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Sollten keine Risikofaktoren laut Anamnesebogen bestehen, so bestätigt der Kunde, dass er im vollem Umfang sporttauglich ist.
Alle Änderungen sind der Trainerin sofort mitzuteilen.
5.3 Weiterhin versichert der Kunde, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. (Dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten). Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird im Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
5.4 Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörung (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor oder nach insbesondere während des Training verpflichtet sich der Kunde dies sofort zu berichtet.
5.5 Die Trainerin behält sich das Recht vor, eine vereinbarte Trainingseinheit nicht zu beginnen oder abzubrechen, wenn der Gesundheitszustand des Kunden dies nicht zulässt.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.
6. Haftung
6.1. Nicole Katzlberger schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für ein Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfe beruht.
6.2. Nicole Katzlberger haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus.
6.3. Nimmt der Kunde die Leistung von Kooperationspartnern oder anderen von Nicole Katzlberger vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.
6.4. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
7. Urheberrecht / Veröffentlichungen
7.1 Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen auf der Homepage http://www.ni-ka.at und auf allen Social Media Plattformen
(Facebook, Instagram, Youtube ) liegt bei Nicole Katzlberger. Die weiteren Nutzungen jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürften der schriftlichen Genehmigung von Nicole Katzlberger.
7.2 Trainingskonzept, Pläne, Ernährungsvorschläge sowie jegliche Fitness Anleitungen von Nicole Katzlberger dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.
8. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit
8.1 Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei Nicole Katzlberger. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
8.2 Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt eine gleichwertige Leistung vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingseinheiten.
9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Nicole Katzlberger gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
Die gespeicherten Daten werden auf Wusch gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
9.2 Änderungen der persönlichen Daten des Kunden sind Nicole Katzlberger umgehend mitzuteilen.
10. Geheimhaltung
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Nicole Katzlberger Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigungen der Rahmenvereinbarungen hinaus.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und spezielle Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beidseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationswege in schriftlicher Form.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseigen Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über Personen bzw. Produkte oder Dienstleitungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
11.3 Ich behalte mir vor negative, unsittliche, unwahre oder diskriminierende Kommentaren auf der Homepage http://www.ni-ka.at sowie auf Social Media Plattformen (Facebook, Instagram, Youtube) zu löschen und zu unterbinden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden von den AGBs bedürfen zu Wirksamkeit der Schriftform.
12.2 Sollte einer der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommenden rechtswirksame Ersatzbestimmungen getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Niederösterreich vereinbart. Es gilt das österreichische Recht.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ERNÄHRUNGSTRAINING
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden bzw. der Kundin und Nicole Katzlberger, im folgenden auch Ernährungstrainerin genannt.
Bitte lies die AGB vor dem Geschäftsabschluss aufmerksam durch. Durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Ernährungstrainerin, erklärst du dich ausdrücklich mit u.a. Inhalten der AGB einverstanden.
- Die Leistung
Gegenstand der Beauftragung ist das Erbringen einer vereinbarten Dienstleistung, nicht aber das Erreichen eines bestimmten körperlichen oder seelischen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Dienstleistungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen geklärt wurden. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Die Dienstleistung wird von einer Diplomierten Ernährungstrainerin vorgenommen und umfasst folgende Leistungen:
Informationen betreffend der Zusammensetzung von Nahrungsmitteln, Mahlzeitengestaltung und -planung
Kochrezepte und Kochanleitungen
Vorträge
persönliches Ernährungstraining
Einkaufscoaching
2. Schutz des Eigentums
Der Kunde bzw. die Kundin beachtet und steht dafür ein, dass im Rahmen des Vortrages oder Ernährungstrainings von der Ernährungstrainerin angefertigte Analysen/Unterlagen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Diese sind Eigentum von Nicole Katzlberger und dürfen nicht Online gestellt, in anderer Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden. Die zu trainierende Person erhält das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen.
3. Haftung
Alle Arbeiten und Dienstleistungen werden mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemein branchenüblicher Kenntnisse und anerkannter ernährungswissenschaftlicher Grundsätze durchgeführt. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg des Ernährungstrainings liegt zu einem wesentlichen Teil außerhalb des Einflussbereiches der Ernährungstrainerin und hängt in großem Ausmaß von der Mitarbeit der Kundin bzw. des Kunden ab. Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um Hilfe zur Selbsthilfe. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden oder negativer Auswirkungen, seien sie nun psychischer oder physischer Natur, die sich aus der Dienstleistung oder dem Gebrauch der auf diesen Internetseiten veröffentlichten Informationen ergeben, ist ausgeschlossen. Die gelieferten Informationen ersetzen keinesfalls eine medizinische Behandlung durch den Arzt und dürfen auch nicht als eine solche verstanden werden. Ebenso stellen diese keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keinesfalls die medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung durch den Arzt und dürfen daher auch keinesfalls als solche verstanden werden.
4. Schweigepflicht
Die Ernährungstrainerin hält die absolute Schweigepflicht für selbstverständlich und ist verpflichtet, alle Informationen der zu trainierender Person streng vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Ernährungstrainings hinaus.
5. Zahlungsbedingungen
Die Leistung wird vor Inanspruchnahme oder unmittelbar danach in bar oder mittels Überweisung abgerechnet.
6. Stornobedingungen
Termine werden persönlich, via Mail, telefonisch oder online auf der Website http//www.ni-ka.at vereinbart. Ist es der Kundin bzw. dem Kunden nicht möglich den Termin einzuhalten, ist eine Absage bis einen Tag vor dem Termin ohne Stornokosten möglich. Danach muss der Termin voll verrechnet werden.
7. Gewährleistung
Die Ernährungstrainerin ist bemüht, alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemein branchenüblicher Kenntnisse und unter Beachtung allgemein anerkannter ernährungswissenschaftlicher Grundsätze auszuführen. Alle Informationen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Informationen übernimmt die Ernährungstrainerin nicht. Der Erfolg des Ernährungstrainings liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches der Ernährungstrainerin und hängt wesentlich von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab.
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Da es innerhalb der österreichischen Gesundheitsbranche verstärkt zu Unklarheiten seitens der Definition der einzelnen Gewerbe und der klaren Abgrenzung zwischen der Tätigkeit des Ernährungstrainers und des Ernährungsberaters gab, möchte ich mit den folgenden Textauszügen auf mein Tätigkeitsfeld als dipl. Ernährungstrainerin klar hinweisen:
Als diplomierte Ernährungstrainerin informiere ich, kläre auf und helfe dir dabei, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln, deine Ernährung zu optimieren.
Ernährungstrainer tragen dazu bei, Menschen auf ihrem Weg zur Schaffung eines neuen Ernährungsbewusstseins – auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse – durch Informationsweitergabe zu bestärken und über eine gesunde Lebensweise zu unterrichten.
Dabei gehen Ernährungstrainer im Unterricht auch auf allgemeine Gewohnheiten bzw. Problemfelder (auch durch Beantwortung von Fragen) ein, sodass der/die Interessierte seine Ernährung aus eigener Entscheidung individuell auf Basis der gegebenen allgemeinen Informationen gestalten und mit Aussicht auf kontinuierliche Verbesserung umstellen kann.
(Quelle: Univ. Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Professor für Berufsbildung)
Unter Training versteht man die Vorbereitung auf einen Wettkampf, das Üben einer Fähigkeit bzw. das „sich in Bestform bringen“. Ein Einzeltraining bzw. Individualunterricht im Rahmen eines Trainings erfasst exakt diese Tätigkeit. Nach geltender Rechtslage ist daher Individualtraining bzw. Individualunterricht im Hinblick auf die legale Tätigkeit des Ernährungstrainers nach dem Wortlaut des Gesetzes zulässig und berechtigt. Der Gesetzgeber stellt nämlich nicht darauf ab, ob ein Training für Gruppen oder ein Training für einzelne Personen abgehalten wird. Es stellt dies daher kein taugliches Abgrenzungskriterium zwischen Ernährungsberatung bzw. Ernährungstraining dar. Vielmehr kommt es auf die tatsächlich ausgeübte Leistungserbringung inhaltlich an, und ob es sich um solche zulässigen Tätigkeiten handelt.
Ernährungstrainer dürfen Vorträge halten – dies auch in Form von Individualunterricht – und Einkaufsservice sowie Kochpraxis anbieten. Diese Tätigkeit darf der Ernährungstrainer auch im Rahmen von Einzelunterricht im Sinne der Dienstleistungsfreiheit jedenfalls am gesunden Patienten ausführen. Nichts Anderes gilt für die Ernährung der Kinder bzw. die Ernährung bei sportlicher Aktivität oder bei Unverträglichkeiten, etc. Dabei kann er zulässiger und vertretbarer Weise auch spezielle individuelle Situationen und Bedürfnisse berücksichtigen, und zwar in dem Umfang und in der Grenze, als hier vom Ernährungstrainer nur Wissen zusammengetragen bzw. zur Verfügung gestellt wird, welches ohnehin jedem anderen auch allgemein zugänglich ist bzw. jeder in der Schule gelernt hat. Jegliche analytische Tätigkeit in Bezug auf Krankheitsbilder bzw. sonstige „Heilung“ ist ihm aber strikt untersagt. Wesentlich ist, dass der Ernährungstrainer nur gesunde Menschen trainieren darf!
Soweit im Rahmen einer derartigen Schulung den Schulungsteilnehmern vermittelt wird, wie sie dieses Wissen und diese Fertigkeiten anwenden (umsetzen) können, ist dies Teil der Wissensvermittlung und liegt noch keine Beratung vor.
(Quelle: Definition laut WKO)